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EnEV 2014
Die neue EnEV tritt als 'EnEV 2014' am 1. Mai 2014 in Kraft.!
Das bringt die neue Energieeinsparverorordnung
Neuregelung für Altbauten und Energieausweise
- Verschärfung für Neubauten erst ab 2016 -
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab
1.
Mai
gelten
neue
Vorgaben
für
die
Energieeffizienz
von
Gebäuden. Mit diesem
Datum tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft,
die unter anderem Verbesserungen für den Energieausweis vorsieht.
Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die dena dokumentiert
diewichtigsten Neuerungen
Altbauten:
Insgesamt sind für den Gebäudebestand keine wesentlichen Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen.
Trotzdem müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten.
1. Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel
Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden
Heizungsanlagen nach dem 1. Januar 1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Die EnEV2014 sieht jedoch eine ganze
Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor: So sind etwa Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht
ausgenommen. Auch Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst
genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht
innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
2. Dämmung
Oberste Geschossdecken, die die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden.
Gemeint
sind
Decken
beheizter
Räume,
die
an
ein
unbeheiztes
Dachgeschoss
angrenzen.
Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder die Mindestanforderungen an die Dämmung erfüllt. Ausnahmen
gelten, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Um zu klären,
ob eine nachträgliche Dämmung nötig ist, ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Qualifizierte Fachexperten findet
man
in
der
Energie-Effizienz-Expertenliste
unter
www.energie-effizienz-experten.de
Neubauten
Die EnEV 2014 sieht vor, dass neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude ab 1.Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen
müssen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele Hausbauer
erfüllen schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren Energieverbrauch deutlich senken und
ihre Heizkosten minimieren.
Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis
Ende 2018 veröffentlicht werden.
Energieausweis und neue Energieeffizienzklas
sen
Der Energieausweis für Gebäude wird verbessert. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis
rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und
Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch). Diese Zuordnung gilt
für neu ausgestellte Ausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.
Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig zudem bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrags muss der
Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus
dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der Jahres-Endenergiebedarf oder -
verbrauch des Gebäudes. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, muss auch die Effizienzklasse angegeben werden.
Quelle:
www.dena.de
vom 28-04-2014
update Januar 2020
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